Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - 17 Ta (Kost) 6006/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 33 Abs 3 RVG, § 33 Abs 1 RVG, § 172 Abs 1 S 1 ZPO
Beschwerdefrist - Zustellung des Wertfestsetzungsbeschlusses an Prozessbevollmächtigten der Partei - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 33 Abs 3 RVG, § 172 Abs 1 ZPO
Zustellung des Wertfestsetzungsbeschlusses an Prozessbevollmächtigten der Partei - Betriebs-Berater
Zustellung des Wertfestsetzungsbeschlusses an Prozessbevollmächtigten der Partei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 02.12.2016 - 20 Ca 13068/16
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - 17 Ta (Kost) 6006/17
Wird zitiert von ... (3)
- LAG München, 26.01.2024 - 3 Ta 233/23
Gegenstandswert, Prozesstrennung
Eine Zustellung an den Prozessbevollmächtigten genügt insoweit nicht, weil im Wertfestsetzungsverfahren der Prozessbevollmächtigte nicht als Vertreter seiner Partei auftritt, sondern ihr wie eine andere Partei gegenübersteht (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2017 - 17 Ta (Kost) 6006/17 Rn. 6). - LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2024 - 26 Ta 6073/23
Zustellung bei Wertfestsetzungsbeschluss - Beschwerdefrist nach RVG - Zustellung …
Legt die Partei selbst die sofortige Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ein, bestimmt sich der Lauf der Beschwerdefrist nach dem Zeitpunkt der Zustellung bei ihr; die Zustellung des Beschlusses an den antragstellenden Rechtsanwalt ist ohne Bedeutung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6006/17;… LAG Bremen 1. November 2017 - 2 Ta 34/17, Rn. 14)(Rn.7).Legt die Partei selbst sofortige Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ein, bestimmt sich der Lauf der Beschwerdefrist daher nach dem Zeitpunkt der Zustellung bei ihr; die Zustellung des Beschlusses an den antragstellenden Rechtsanwalt ist ohne Bedeutung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 08. März 2017 -17 Ta (Kost) 6006/17;… LAG Bremen 1. November 2017 - 2 Ta 34/17, Rn. 14).
- LAG Bremen, 01.11.2017 - 2 Ta 34/17
Gegenstandswert für vergleichsweise Zeugnisregelung und Freistellung von der …
(Vgl. ebenso LAG Berlin- Brandenburg vom 08. März 2017 -17 Ta (Kost) 6006/17-)b. Vorliegend ist der mit der sofortigen Beschwerde angegriffene Wertfestsetzungsbeschluss vom 03. August 2017 ausschließlich den Prozessbevollmächtigten des Klägers und nicht diesem persönlich zugestellt worden.