Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - 17 Ta (Kost) 6006/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6596
LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - 17 Ta (Kost) 6006/17 (https://dejure.org/2017,6596)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2017 - 17 Ta (Kost) 6006/17 (https://dejure.org/2017,6596)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6006/17 (https://dejure.org/2017,6596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,6596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LAG München, 26.01.2024 - 3 Ta 233/23

    Gegenstandswert, Prozesstrennung

    Eine Zustellung an den Prozessbevollmächtigten genügt insoweit nicht, weil im Wertfestsetzungsverfahren der Prozessbevollmächtigte nicht als Vertreter seiner Partei auftritt, sondern ihr wie eine andere Partei gegenübersteht (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2017 - 17 Ta (Kost) 6006/17 Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2024 - 26 Ta 6073/23

    Zustellung bei Wertfestsetzungsbeschluss - Beschwerdefrist nach RVG - Zustellung

    Legt die Partei selbst die sofortige Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ein, bestimmt sich der Lauf der Beschwerdefrist nach dem Zeitpunkt der Zustellung bei ihr; die Zustellung des Beschlusses an den antragstellenden Rechtsanwalt ist ohne Bedeutung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6006/17; LAG Bremen 1. November 2017 - 2 Ta 34/17, Rn. 14)(Rn.7).

    Legt die Partei selbst sofortige Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ein, bestimmt sich der Lauf der Beschwerdefrist daher nach dem Zeitpunkt der Zustellung bei ihr; die Zustellung des Beschlusses an den antragstellenden Rechtsanwalt ist ohne Bedeutung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 08. März 2017 -17 Ta (Kost) 6006/17; LAG Bremen 1. November 2017 - 2 Ta 34/17, Rn. 14).

  • LAG Bremen, 01.11.2017 - 2 Ta 34/17

    Gegenstandswert für vergleichsweise Zeugnisregelung und Freistellung von der

    (Vgl. ebenso LAG Berlin- Brandenburg vom 08. März 2017 -17 Ta (Kost) 6006/17-)b. Vorliegend ist der mit der sofortigen Beschwerde angegriffene Wertfestsetzungsbeschluss vom 03. August 2017 ausschließlich den Prozessbevollmächtigten des Klägers und nicht diesem persönlich zugestellt worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht